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Die Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitskraft sind  für jeden von  uns von zentraler Bedeutung.

Was aber, wenn die Gesundheit unsere Arbeitsfähigkeit einschränkt oder ganz untersagt. Die Konsequenz sind häufig der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Gewerbeabmeldung.  Der soziale Abstieg ist vorprogrammiert, sofern man für diesen Fall keine Vorsorge bzw finanzielle Absicherung getroffen hat. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält man - wenn überhaupt - lediglich für den Fall der Erwerbsunfähigkeit eine Rente, deren Höhe meist nicht mal das Existenzminimum der Familie abdeckt. Dabei kann man von der gesetzlichen Rentenversicherung auf jede ausübbare Tätigkeit verwiesen werden. Zum Beispiel kann ein Ingenieur, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, auf jede andere auch geringer qualifizierte Tätigkeit verwiesen werden, wenn er diese noch ausüben kann, er erhält dann keine Erwerbsminderungsrente aber auch keinerlei finanziellen Ausgleich für den erlitten Einkommensverlust.

Aus diesem Grund zählt die private Berufsunfähigkeitsversicherung - neben der Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung - zu den wichtigsten Versicherungssparten. Diese sollte - wie auch die Zeitschrift Finanztest feststellt - möglichst in jüngeren Jahren, wenn die Gesundheit im grünen Bereich ist - und in ausreichender Höhe abgeschlossen werden.

Bei der Auswahl der Auswahl der richtigen Police sind eine Vielzahl von Klauseln und Bedingungen zu beachten wie beispielsweise: - Ausschließlich Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufes,   - Verzicht auf abstrakte Verweisung,   -  verkürzter Prognosezeitraum von 6 Monaten,  - Verzicht auf zeitlich begrenzte Anerkennung der Berufsunfähigkeitsrente, - weltweite Deckung etc. ,

Wir berücksichtigen bei der Auswahl der Police die für Sie wichtigen Klauseln und Bedingungen und erarbeiten Ihnen entsprechende Vorschläge bzw stellen die in Frage kommenden  Versicherungstarife gegenüber.

 

           

 

 

 

 

 

 

 

Dipl.-Finanzwirt FH W. Steinwandt